Die Bauarbeitenverordnung (BauAV) hat auf Anfang 2022 einige Neuerungen erfahren. Die Verordnung legt Massnahmen fest, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Bauarbeiten getroffen werden müssen. 

Die neue BauAV umfasst vor allem drei grundsätzlich wesentliche Neuerungen:

  • Bauarbeiten sind so zu planen , dass das Risiko von Berufsunfällen und Berufskrankheiten oder Gesundheitsbeeinträchtigungen möglichst klein ist. Neu ist dies nach der Bauarbeitenverordnung 2022 auch mit einem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept schriftlich zu dokumentieren.
  • Bei Arbeiten bei Sonne, Hitze und Kälte sind die erforderlichen Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu treffen.
  • Arbeitsplätze und Verkehrswege müssen ausreichend beleuchtet sein.

Ebenfalls für unsere Branche wichtig:

  • Das Arbeiten auf Leitern wird eingeschränkt. Von tragbaren Leitern aus dürfen Arbeiten nur ausgeführt werden, wenn kein anderes Arbeitsmittel in Bezug auf die Sicherheit besser geeignet ist. Ab einer Absturzhöhe von mehr als zwei Metern dürfen Arbeiten von tragbaren Leitern aus nur von kurzer Dauer sein und es sind Absturzsicherungsmassnahmen zu treffen.
  • Bei der Montage/Aufrichte sind ab einer Absturzhöhe von mehr als zwei Metern Absturzsicherungen zu treffen (Seitenschutz).

Damit die neuen Vorschriften auch auf unseren Baustellen richtig und sicher umgesetzt werden, wurden unsere Projektleiter und Montageleiter von unserem SIBE Lukas Hodel geschult.

Weitere Infos: Die SUVA hat eine Übersicht mit allen Änderungen, den betroffenen Publikationen und FAQ erstellt.
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